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BGG begrüßt die Möglichkeit, ein fatales Signal korrigieren zu können

 

 

Zum Hintergrund: Die Gemeinde Gemünden beschäftigt sich seit dem Jahr 2018 mit einem möglichen Solarpark in der Gemarkung Ehringshausen.

 

In der Gemeindevertretung wurde hier jeder Schritt begleitet und ist immer wieder anhand von Stellungnahmen durch Ämter und Ortsbeirat Schritt für Schritt voran gegangen.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung von Gemünden wurde beim finalen Schritt für das Projekt das Licht ausgeknipst. Die Bedenken des Bürgermeisters, welche zu dessen Widerspruch geführt haben, teilt die BGG und begrüßt diesen wichtigen Schritt ausdrücklich.

 

Die in der letzten Sitzung vorgebrachten Argumente (Versiegelung von Ackerflächen und optische Abwertung des Landschaftsbildes) waren auch zu Beginn des Prozesses bekannt. Auch in der damaligen Konstellation des Parlamentes hätten die Gedankengänge zu einem Solarpark beendet werden können. Die zuvor genannten Stellungahmen sind zustimmend bzw. mindestens neutral.

 

Das „Durchwinken“ in den vergangenen Sitzungen der Gemeindevertretung hat zu Aufwänden sowohl bei der Bürgergenossenschaft als auch in der Gemeinde geführt. Bei einem Scheitern des Projektes wird keiner der Betroffenen durch Erträge aus der Realisierung des Projekts entschädigt.

 

Die BürgerGemeinschaft Gemünden (BGG) hat konsequent für den Standort des Solarparks gestimmt und kann die Abkehr der Gemeindevertretung in der vergangenen Sitzung nicht nachvollziehen.

 

Die Gründe für die Zustimmung der BGG sind vielfältig. Diese sind Folgende:

 

WERTSCHÖPFUNG

 

2.700 Einwohner*Innen Gemündens sowie zahlreiche Betriebe zahlen monatlich ihren Strompreis. Das nächstgelegene Energieversorgungsunternehmen ist hierbei im ca. 70 km entfernten Friedberg beheimatet. Mit dem Solarpark besteht die Möglichkeit, Wertschöpfung zurück in die Gemeinde zu holen. So würde über Gewerbesteuereinnahmen, Pachtzahlungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten an einer regionalen Bürgergenossenschaft Geld zurück in die Gemeinde und an die Bürger*innen fließen.

 

 

KLIMASCHUTZ

 

Die Gemeinde Gemünden ist auf einen SPD-Antrag hin zur Klimakommune geworden. Mit dem angedachten Solarpark kann Gemünden einen - wenn auch kleinen - Teil zur Begrenzung des Klimawandels beitragen. Die hierfür benötigte Fläche macht einen Anteil von kleiner als 0,5% der jetzt betroffenen Gemarkung Ehringshausen aus (Kirchturmdenken blenden wir als Gemeindevertreter allerdings aus). Eine in der letzten Sitzung geforderte Umsetzung von Solarparks auf Dächern halten wir aus unterschiedlichen Gründen für nicht zielführend. Zum Einen ist die Errichtung von den notwendigen 50 – 100 Flächen auf Dächern deutlich ineffizienter und langwieriger und zum Anderen möchten wir den Hausbesitzern nicht vorschreiben was auf ihren Dächern installiert werden muss. Dachflächen kommunaler Gebäude haben in Summe nicht annähernd das Potenzial der jetzt diskutierten Fläche. 

 

 

LANDSCHAFTSBILD

 

 

Vorweg: Nicht die Politik entscheidet über die Nutzung der Fläche als Grünland oder Ackerland, sondern der Eigentümer innerhalb eines gesetzlichen Rahmen. 

Mit der Errichtung eines Solarparks ergibt sich ein auf 30 Jahre befristeter Eingriff in das Landschaftsbild. Ein Vorgeschmack auf die – vergleichsweise dramatischen – landschaftlichen Veränderungen in unserer Region, welche ein ungebremster Klimawandel bewirkt, kann bereits in diesen Tagen in den Wäldern unserer Heimat begutachtet werden. Gleichzeitig entsteht auf der Grünfläche um und unter dem Solarpark ein attraktives Siedlungsgebiet für Insekten und andere Tiere. Auch bieten die teilverschatteten Flächen kleineren Weidetieren ideale Weidegebiete und verringern die Austrocknung des Bodens. Mittlerweile sind Energieerzeugungsanlagen in allen Gebieten Deutschlands vorhanden. Hierdurch sind bisher keine Auswirkungen auf den Tourismus bekannt.

 

 

Mit einer wiederholten Ablehnung würde die Gemeindevertretung ein fatales Signal im Kampf gegen den Klimawandel sowie an alle künftigen möglichen Investoren (auch außerhalb des Energiesektors) entsenden. Investoren benötigen Planungssicherheit und nicht die Angst um die Umsetzung eines Projektes bis zur letzten Sekunde. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Zwischenzeit die Klimaschutzgesetzgebung der Bundesregierung als unzulänglich beurteilt. 

 

 

Wir sind der Meinung, dass es für eine moderne, zukunftsfähige Gemeinde wichtig ist, einen Teil zur Lösung des Problems beizutragen und dabei als verlässlicher Partner aufzutreten. Hierbei sollte bei Vergleichen nicht auf die weniger Aktiven gezeigt werden, sondern auf die Vorreiter und sich an diesen auch orientiert werden. Das der Vogelsbergkreis bereits 200% seiner Energie selbst produziert ist ein Grund stolz darauf zu sein (BMW aus München produziert auch mehr Autos als für Münchner Bürger*Innen notwendig sind). Dies muss aber gleichzeitig ein Ansporn sein, eine lokale Energieversorgung auch zukünftig sicherzustellen. Dies verringert den Ausbau von Stromtrassen, welche ebenfalls als eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesehen werden können. Gleichzeitig ist die genannte Selbstversorgungsquote zukünftig nicht selbstverständlich, wenn man auf den Regionalplan Mittelhessen schaut. Hierin ist auf dem Gebiet der Gemeinde Gemünden (Felda) nur ein einziges Windvorrangebiet – in welchem Windkraftanlagen neu errichtet werden könnten – verzeichnet. Dies bedeutet, dass die bisher in der Gemeinde Gemünden vorhandenen Windkraftanlagen nach ihrer Nutzung nicht durch neue Anlagen ersetzt werden können.

 

Selbstverständlich akzeptieren wir Abstimmungsergebnisse im Rahmen eines demokratischen Prozesses (51% reichen), hoffen aber in diesem Fall auf ein Umdenken bei SPD und UBL in der nächsten Sitzung. Die BGG ist gerne bereit, gemeinsam mit SPD und UBL das Thema erneut im Sinne der gesamten Gemeinde zu beraten und zu entscheiden.

 

Die BGG hofft auf eine positive Abstimmung in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 10. Juni um 19:30 in der Mehrzweckhalle in Nieder-Gemünden.

 

Ansprechpartner

Tobias Reitz

Ruhweg 9

35329 Gemünden/Felda

MAIL: mail@bgg-gemuenden.de

TEL: 0174/6273305

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